Junge Menschen machen sich im Allgemeinen wenig Gedanken über ihre Altersvorsorge. Höchstens zweifeln manche, ob sie von der AHV je noch anständige Renten zu erhoffen haben. In der Abstimmung vom 7. März geht es nun aber um die 2. Säule, die Pensionskasse. Vom 25. Altersjahr an zahlt man ein, sofern das Einkommen 20'520 Franken übersteigt. Was mit kleinen Lohnabzügen von sieben Prozent (Arbeitgeber tragen mindestens die Hälfte bei) beginnt, endet ab 55 Jahren mit 18 Lohnprozenten. Da können in 40 Jahren schon mal 500'000 Franken oder mehr zusammenkommen. Beim heutigen Umwandlungssatz von sieben Prozent ergäbe diese Summe eine Jahresrente von 35'000 Franken zur AHV-Rente hinzu.
Wer nun meint, der Umwandlungssatz betreffe uns Junge nicht, die Pensionierung liege ja noch in weiter Ferne, sei gewarnt: Wenn der Umwandlungssatz nicht der bedeutend längeren Lebenserwartung angepasst wird, geht die Rentenrechnung nicht auf. Bei einer Ablehnung der vernünftigen Senkung auf 6,4 Prozent per 2015 würden die Erwerbstätigen zu kurz kommen, am meisten die jungen. Schon heute werden jedes Jahr 600 Millionen Franken Pensionskassengelder umverteilt: Diese Summe dient nicht der persönlichen Rentenbildung gemäss dem Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule, sondern stopft heutige Löcher der Pensionskassen. Je länger diese unhaltbare Situation anhält, desto mehr haben junge Erwerbstätige das Nachsehen. Darum Ja zum fairen Umwandlungssatz!